Super Trust 2007-10-14
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Das SuperTrust Voting für die Wahl zur Projektförderung bzw. Einrichtungsförderung wird folgenden Ablauf haben, der genaue Zeitplan für die Wahl befindet sich unter Wahlen am So. den 14. Oktober 2007
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Die Wahl
Jede(r) Wahlberechtigte(r) zur Projekt- und Einrichtungsförderung erhält jeweils einen Stimmzettel für das Projekt-Voting (mit einer Liste aller EinreicherInnnen) sowie einen Stimmzettel für die Wahl zur Einrichtungsförderung. Mit den Stimmzetteln werden sowohl die jeweiligen Trustees gewählt als auch die eigentliche Wahl zur Projekt- bzw. Einrichtungsförderung vorgenommen.
Projekt-/Einrichtungs-Voting
Beim Projekt-/Einrichtungs-Voting vergibt der/die Stimberechtigte(r) 100 Punkte auf max. 10 je Projekte bzw. Einrichtungen.
Beispiel für Stimmzettel Projekt-/Einrichtungs-Voting:
AniManga 30 Punkte Esel.at 20 Punkte Roböxotica 30 Punkte Subotron 20 Punkte
Stimmzettel auf denen mehr als 100 Punkte oder Punkte auf mehr als 10 Projekte/Einrichtungen vergeben wurden sind ungültig.
Die Summe der von allen Wahlberechtigten vergebenen Punkte werden in Euro umgerechnet und bilden das Ergebnis des Projekt-/Einrichtungs-Votings.
Trustee Voting
Beim Trustee Voting werden für die Einrichtungs- und Projekt-Wahlen je 100 Trustee Punkte auf max. 5 KandidatInnen zur Trustee Wahl am So 14. Oktober 2007 vergeben.
Beispiel Stimmzettel Trustee Voting:
Grenzfurthner 10 Punkte Friesinger 70 Punkte Kaplan 20 Punkte
Die Punkte der KandidatInnen, die aus der Wahl nicht als eine(r) der 5 Stimmenstärksten hervorgehen, werden zu gleichen Teilen auf die fünf gewählten KandidatInnen aufgeteilt.
Die Summe der von allen Wahlberechtigten vergebenen Punkte werden in Euro umgerechnet und bilden das Ergebnis des Trustee Votings.
Beispiel Ergebnis Trustee Voting (Einrichtung):
Punkte Euro Grenzfurthner 1500 15.000,00 € Friesinger 1200 12.000,00 € Kummerer 1500 15.000,00 € Kaplan 1800 18.000,00 € Lutschinger 500 5.000,00 €
Delegation der Trusteepunkte
nicht möglich
Trustee Sitzung
Die Aufgabe eines Trustees besteht darin, Sorge zu tragen, dass einzelne Projekte/Einrichtungen nicht über bzw. unterdotiert sind und dass die vorgegebenen Maximalsummen von 15.000 Euro bei Projekten und 25.000 Euro bei Einrichtungen, in beiden Fällen 25.000 Euro im Jahr insgesamt, nicht überschritten werden, wobei jedes Projekt/ jede Einrichtung von den Trustees mindestens 50% des Geldes erhalten muss, welches ihm durch das Projekt- bzw. Einrichtungs- Voting zugesprochen worden sind, und müssen die Untegrenzen von 2.500,00 Euro für Projekte und 10.000,00 Euro für Einrichtungen einhalten.
Im Falle des Überschreitens der jährlichen maximalen Fördersumme (25.000,00 Euro) tritt eine Sonderregelung in kraft, die besagt, dass die Trustees ein Projekt/eine Einrichtung auf die maximale Obergrenze beschränken müssen, auch wenn dadurch eine Unterschreitung der 50%-Regelung zustandekommt.
Die restlichen 50% können die Trustees frei vergeben, dürfen das Geld jedoch nicht an Einrichtungen/Projekte vergeben in denen sie eine Vorstandsfunktion bzw. Funktionaersfunktion wahrnehmen. Die Entscheidungen der einzelnen Trustees werden nach der Trustee Sitzung entsprechend veröffentlicht.
Ergebnis
Das Ergebnis der Trustee Sitzung bildet das Endergebnis, das an die MA7 weitergereicht wird. Die ausgewählten Projekte/Einrichtungen müssen binnen 4 Wochen bei der MA7 eingereicht werden! -> http://wien.at/amtshelfer/kulturabteilung/foerderungen/neuemedien.html


