Super Trust 2009-05-10
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Das SuperTrust Voting für die Wahl zur Förderung der digitalen Kultur wird folgenden Ablauf haben, der genaue Zeitplan für die Wahl befindet sich unter Wahlen am So. den 10. Mai 2009
Inhaltsverzeichnis |
Die Wahl
Jede(r) Wahlberechtigte(r) zur Projekt- und Einrichtungsförderung erhält jeweils einen Stimmzettel für das Projekt-Voting (mit einer Liste aller EinreicherInnnen).
Mit dem Stimmzettel werden sowohl die jeweiligen Trustees gewählt als auch die eigentliche Wahl zur Projektförderung vorgenommen.
Projekt-Voting
Beim Projekt-Voting vergibt der/die Stimmberechtigte(r) 100 Punkte auf mindestens 3 und maximal 10 Projekte aus der digitalen Kultur.
Beispiel für Stimmzettel:
Outlaws of Dreamland 30 Punkte Verein Subotron 20 Punkte theSCREEN.tv 30 Punkte SLUM-TV 20 Punkte
Stimmzettel auf denen
- in Summe mehr als 100 Punkte vergeben werden,
- oder weniger als 3 Projekte bewertet werden,
- oder mehr als 10 Projekte bewertet werden,
- oder einem Projekt mehr als 80 Punkte zuerkannt wurden
sind ungültig.
Die Summe der von allen Wahlberechtigten vergebenen Punkte werden in Euro umgerechnet und bilden das Ergebnis des Projekt-Votings.
Trustee Voting
Beim Trustee Voting werden für die Einrichtungs- und Projekt-Wahlen je 100 Trustee Punkte auf max. 5 KandidatInnen zur Trustee Wahl am So. 10. Mai 2009 vergeben.
Beispiel Stimmzettel Trustee Voting:
Bobo 10 Punkte Punk 70 Punkte Yuppie 20 Punkte
Die Punkte der KandidatInnen, die aus der Wahl nicht als eine(r) der 5 Stimmenstärksten hervorgehen, werden zu gleichen Teilen auf die fünf gewählten KandidatInnen aufgeteilt.
Die Summe der von allen Wahlberechtigten vergebenen Punkte werden in Euro umgerechnet und bilden das Ergebnis des Trustee Votings.
Die Delegation der Trusteepunkte ist nicht möglich.
Trustee Sitzung
Die Aufgabe eines Trustees besteht darin, Sorge zu tragen, dass einzelne Projekte/Einrichtungen nicht über bzw. unterdotiert sind und dass die vorgegebenen Maximalsummen von 15.000 Euro bei Projekten, in bzw. 25.000 Euro im Jahr insgesamt, nicht überschritten werden, wobei jedes Projekt von den Trustees mindestens 50% des Geldes erhalten muss, maximal 200% des Geldes erhalten kann, welches ihm durch das Projekt-Voting zugesprochen worden ist, und muss die Untegrenzen von 2.500,00 Euro einhalten.
Im Falle des Überschreitens der jährlichen maximalen Fördersumme (25.000,00 Euro) tritt eine Sonderregelung in Kraft, die besagt, dass die Trustees ein Projekt/eine Einrichtung auf die maximale Obergrenze beschränken müssen, auch wenn dadurch eine Unterschreitung der 50%-Regelung zustandekommt.
Die restlichen Prozent können die Trustees frei vergeben, dürfen das Geld jedoch nicht an Projekte vergeben in denen sie eine Vorstandsfunktion bzw. Funktionärsfunktion wahrnehmen. Die Entscheidungen der einzelnen Trustees werden nach der Trustee Sitzung entsprechend veröffentlicht.
Ergebniss
Das Ergebnis der Trustee Sitzung bildet das Endergebniss, das an die MA7 weitergereicht wird.
Darstellung
Darstellung von Maria Krisper und Patrick Schabus erarbeitet
Kategorien: Wahlen | Vergabe 2009-1 | Modelle | 2009

